Rauchmelder - Retten Leben

Rauchmelder für den privaten Haushalt - Ich berate Sie gerne

Rauchmelder retten Leben -


Brandschutz und Brandprävention

 

Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.


Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Rauchmelder - Retten Leben

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Was tun, wenn's brennt

a) Verhalten bei einem Brand in der eigenen Wohnung:

  1. Ruhe bewahren! Geraten Sie nicht in Panik, das überträgt sich auf Andere! Versuchen Sie vielmehr andere Personen mit Ihrem rationellen Handeln zu beruhigen.

  2. Verlassen Sie umgehend mit allen anderen Haushaltsmitgliedern die Wohnung. Halten Sie nicht an, um irgendetwas mitzunehmen!

  3. Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung jede Tür, durch die Sie kommen. So verhindern Sie ein Ausbreiten des Feuers.

  4. Bei starkem Rauch kriechen Sie in Bodennähe und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch. Wenn möglich, halten Sie ein nasses Tuch vor Mund und Nase.

  5. Rufen Sie die Feuerwehr (112) von außerhalb des Gebäudes. Sprechen Sie ruhig und deutlich, nennen Sie Namen, Adresse und Brandort (Wenn möglich, sagen Sie ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind und was brennt.)

  6. Wenn Sie die Wohnung nicht verlassen können, schließen Sie die Tür und verstopfen sie die Ritzen mit Decken oder ähnlichem. Rufen Sie die Feuerwehr und warten Sie am offenen Fenster auf Rettung. Niemals aus Angst aus dem Fenster springen!

Einheitliche Kennzeichnung von Rauchmeldern mit zuverlässiger Funktionsbereitschaft von mindestens 10 Jahren 

 


Die erhöhten Qualitätskriterien und technischen Weiterentwicklungen bei Rauchmeldern innerhalb der letzten Jahre konnten nicht mehr transparent durch ein gemeinsames Prüfzeichen am Markt dargestellt werden. Brandschützer und Fachberater forderten daher seit langem eine Kennzeichnung für qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.

 

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es daher jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:

• Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen

• Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse

• Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer

 

Grundlage für das „Q“ ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt. Die vfdb-Richtlinie kann beim VdS-Verlag bestellt werden.

 

Das neue „Q“ ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie in Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.

 

Hintergrund

Seit 2008 dürfen zwar nur noch Rauch(warn)melder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kenn-zeichnung inkl. Zertifikatsnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sondern nur, dass das derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf. 

 

Qualität bedeutet Sicherheit

Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN 14604 festgelegt:

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen.
  • Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders muß vorhanden sein.
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
  • Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer von nicht mehr als 1,3 mm Durchlass.

Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Rauchwarnmelder, die nicht mindestens diese Anforderungen erfüllen, sind nicht normkonform und dürfen nicht mit einem CE-Zeichen unter Bezug auf diese Norm versehen werden.

Weitergehende Qualitätsmerkmale sind:

  • Zusätzliches Insektengitter um die Rauchkammer.
  • Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
  • Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller

....Rauchmelderpflicht auch in Hessen


Die verschiedenen Informations- und Aufklärungskampagnen haben bisher nicht zu einer flächendeckenden Ausstattung von Rauchmeldern in Privathaushalten geführt. Die Politik hat dieses erkannt. In verschiedenen Bundesländern sind Rauchmelder für Wohnungen und Wohnhäuser mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Auch die hessische Landesregierung hat die Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in die Landesbauordnung aufgenommen.

Landesbauordnung Hessen: § 13 Absatz 5



"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten." Mit dieser Regelung müssen auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.



Hessische Bauordnung (HBO) 2011
HBO 2011.pdf
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Aktualisiert: 13.06.2023